Ohne rechtswirksame Abnahme: Verjährungsfrist läuft 30 Jahre!
Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums ist ein ungeliebtes Kind der Bauträger. Aus diesem Grunde wurde in der Vergangenheit durch entsprechende Abnahmeregelungen in den Verträgen mit den Erwerbern versucht, die Abnahme zu…