Wie gewonnen, so zerronnen! Beschluss des BGH vom 14.03.2018, V ZB 131/17
Ein Wohnungseigentümer, der vom Bauträger erworben hat, stellt Mängel fest, die zwar das Gemeinschaftseigentum betreffen, sich jedoch nur auf sein Sondereigentum störend auswirken. Er will die Wohnungseigentümergemeinschaft veranlassen, zunächst durch…